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Ablauf
Erstgespräch / Kennenlerngespräche
Anmeldungen für das Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde / Kennenlerngespräch) nehme ich nur während meiner telefonischen Sprechzeiten an. Den Termin für das Erstgespräch können wir erst dann vereinbaren, wenn ich den Anmeldebogen ausgefüllt von den Bezugspersonen / Sorgeberechtigten und/oder Patienten*innen selbst (ab 18 Jahren) erhalten habe. Dies können Sie dann selbst über Onlineterminkalender (wird per E-Mail zugeschickt) erledigen oder telefonisch, während den telefonischen Sprechzeiten.
Wenn der/die Patient*in nicht mit beiden Sorgeberechtigten im selben Haushalt wohnt, benötige ich die unterschriebene Einverständniserklärung, dass das nicht im selben Haushalt lebende Elternteil mit der Vorstellung des Kindes in meiner Praxis einverstanden ist.
Die Jugendlichen, die 15 Jahre alt sind, können in Ausnahmefällen ohne das Einverständnis der Eltern zum Erstgespräch kommen, allerdings nur, wenn sie gesetzlich krankenversichert sind.
Während des Gesprächs können wir uns kennenlernen, den Grund für den Therapiebedarf klären sowie Möglichkeiten zur Diagnostik und Weiterbehandlung besprechen. Die weiteren Termine könnenin der Regel zeitnah erfolgen. Dies bedeutet dennoch nicht, dass ein Therapieplatz sofort für Sie frei ist.
Weiterer Vorgang
Wurde im ersten Termin entschieden, dass die Verhaltenstherapie eine geeignete Hilfe sein könnte, dienen weitere Sprechstunden dem näheren Kennenlernen, der Einschätzung sowie der Diagnostik. Dafür werden in der Regel 2-3 Sitzungen gebraucht. Sie können in der Zeit entscheiden, ob Sie sich gut bei mir aufgehoben fühlen und auf einen Therapieplatz warten möchten.
Die Anzahl der benötigten Behandlungsstunden hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Die privaten Krankenversicherungen regeln die Anzahl der möglichen Sitzungen unterschiedlich und dem Tarif abhängig (bitte erkundigen Sie sich).
Bitte beachten Sie, jede / jeder neue Patient*in kann die Therapie nur vormittags beginnen. Wird ein Therapieplatz nachmittags frei, so kann Die- / Derjenige, die/der am längsten wartet, Nachmittagstermin bekommen. Nur so kann ich allen mehr oder weniger gerecht werden.
Antragsstellung
Wurde in den psychotherapeutischen Sprechstunden und den probatorischen Sitzungen festgestellt, ob eine Indikation für eine Behandlung gegeben ist, d.h. ob eine Störung mit Krankheitswert vorliegt und eine ausreichend günstige Prognose für eine ambulante Psychotherapie zu erwarten ist, kann eine Therapie bei der Krankenkasse beantragt werden. Die Durchführung und ggf. Verlängerung einer ambulanten Psychotherapie ist antrags- und genehmigungspflichtig. Antragsteller sind in jedem Fall Sie als Patient*in oder die Eltern des/der Patienten*in. Ich unterstütze Sie bei der Antragstellung insbesondere durch die fachliche Begründung des Therapieantrages. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.
Bei der Beantragung einer Langzeittherapie ist das Gutachterverfahren gemäß § 12 der Psychotherapie-Vereinbarung (PTV) erforderlich. Dabei beauftragt die Krankenkasse einen unabhängigen Gutachter, der prüft, ob die Therapie medizinisch notwendig ist. Grundlage der Begutachtung ist der Bericht des behandelnden Therapeuten, der anonymisierte Informationen über Anamnese, Diagnose und bisherige Therapieergebnisse enthält. Zusätzlich übermittelt die Krankenkasse dem Gutachter relevante Informationen der letzten vier Jahre aus den Akten des Patienten bzw. der Patientin, einschließlich aller Krankschreibungen, Diagnosen, vorheriger psychotherapeutischer Behandlungen, stationärer Aufenthalte, Rehabilitationsmaßnahmen und Antragstellungen. Der Gutachter hat keinen direkten Kontakt zu den Patienten und bewertet die Notwendigkeit der Therapie objektiv und neutral.
Therapiedauer
Eine Psychotherapie kann bei gesetzlich versicherten Patienten*innen als Kurzzeittherapie in zwei Schritten (12 Stunden + 12 Stunden) oder als Langzeittherapie (bis zu 60 Stunden) beantragt und durchgeführt werden. Auch eine langfristige Fortführung als Rezidivprophylaxe ist möglich. Nach der Beantragung einer Kurzzeittherapie ist die Beantragung notwendiger Therapieverlängerungen möglich.
Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen sowie jungen Erwachsen, kann es im Einzelfall angezeigt und hilfreich für den/die Patienten*in sein, wenn Bezugspersonen zeitweise in die therapeutischen Sitzungen mit einbezogen werden. Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen können solche Sitzungen zusätzlich beantragt werden.
Häufigkeit der Sitzungen
Die therapeutischen Sitzungen dauern in der Regel 50 Minuten, können aber aus inhaltlichen Erfordernissen / bei bestimmten psychotherapeutischen Interventionen geteilt (2 x 25 Minuten) oder verlängert werden (Doppel- oder ggf. mehrstündige Sitzungen). Die psychotherapeutischen Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich zu einem zwischen Ihnen und mir jeweils fest und verbindlich vereinbarten Termin statt. Elterntermine können in der Regel flexibel vereinbart werden.